Unser Dienst in einem Trauerfall ...
Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, bleiben die Angehörigen oft mit dem Gefühl von innerer Leere und Hilflosigkeit zurück; vieles ist zu bedenken und zu entscheiden.
In dieser, für Sie schweren Zeit möchten wir ihr Partner sein und eine Brücke zwischen Leben und Tod bauen. Im Todesfall sind wir jederzeit erreichbar, ob Tag oder Nacht und stehen Ihnen von Anfang an in der Trauerzeit und darüber hinaus zur Seite.
Unser Haus bietet Räumlichkeiten für Beratungsgespräche in ruhiger, familiärer Atmosphäre.
Auf Wunsch kommen wir selbstverständlich auch zu Ihnen. Wir sind ganz für Sie da, hören Ihnen zu und respektieren Ihre Wünsche.
Ob es um die würdige und individuelle Gestaltung der Bestattung, die sachkundige und zügige Erledigung der notwendigen Formalitäten oder um die Begleitung der Trauernden geht - in unserem Haus ist stets der Mensch im Mittelpunkt all unserer Bemühungen.
Und so stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite und lösen dieses Versprechen Tag für Tag durch unsere engagierte Arbeit ein.
Wichtige Dokumente die für die Bestattung nötig sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Stammbuch oder Eheurkunde,
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- ggf. Sterbeurkunde des letzten Ehepartners
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Bei Rentenbezug: Rentennummer und ggf. Nummer der Witwenrente
- Durchführungen aller Bestattungsarten
- Individuelle Gestaltung und Organisationen von Trauerfeiern
- Eigene Überführungsfahrzeuge
- Überführungen im In- und Ausland
- Hauseigene Trauerhalle
Erledigung aller Formalitäten
- beim Standesamt (Beurkundungen)
- im Krankenhaus/ Seniorenheim
- Abmeldungen bei Krankenkassen, Versicherungen und Organisationen (Sterbegelder & Versicherungen)
- Abmeldung digitaler Nachlass
- Beratung bei der Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes (Erd-, Feuer-, Seebestattung, Grabstelle) einschließlich Stiller Beisetzung
- Vorbereitung und Durchführung von Trauerfeierlichkeiten
- Absprache mit der Friedhofsverwaltung, mit dem Pfarrer bzw. Trauerredner
- Musikwünsche
- Bestellung der Trauerfloristik und Trauerdrucksachen
- Todesanzeigen und Danksagungen
Informationen für Hinterbliebene
Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gern gemieden werden. Am stärksten sind wir betroffen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung ein Todesfall eintritt. Gerade hier aber kommt zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung durch Aufgaben hinzu die kurzfristig bewältigt werden müssen.
Diese Informationen und Hinweise sollen dazu beitragen, Sie darüber zu informieren, was in einem Trauerfall durch Sie als Hinterbliebener noch zu tun ist.
Die Witwenrente
Als Ehepartner der/des verstorbenen haben Sie oft Anspruch auf Witwenrente. Aber auch Kinder und Adoptivkinder können unter Umständen Anspruch auf Waisenrente geltend machen. Ob und in welchem Umfang Sie Anspruch haben, erfahren Sie von dem zuständigen Rententräger des Verstorbenen.
So stellen Sie Anträge auf Witwenrente
Zunächst wird durch uns im Zuge der Rentenabmeldung der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Diese Vorschusszahlung ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in einer Witwenrente notwendig ist. Anschließend setzt auf Grund Ihres eigenen Antrages bei der zuständigen Rentenstelle die Witwenrente ein. Bitte stellen Sie diesen Antrag spätestens nach 20 Tagen.
Die Erbschaft
Wenn kein Testament vorhanden ist, hat der Gesetzgeber die Erbfolge streng geregelt. Es erben in folgender Reihenfolge:
Erben 1. Ordnung:
der Ehepartner des Verstorbenen, Abkömmlinge des Verstorbenen (auch Adoptivkinder).
Bitte beachten Sie, das Kinder einen Erbanspruch haben, auch wenn noch ein Ehepartner lebt. Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel
Erben 2. Ordnung:
Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Enkel
Erben 3. Ordnung:
Großeltern deren Kinder und Enkel (also Onkel und Cousin)
Erben 4.Ordnung:
Diese und alle weiteren folgen sinngemäß wie die bisherigen Gruppen
Grundsätzlich gilt:
Ist ein näher mit dem verstorbenen Verwandter am Leben, so werden alle folgenden von der Erbschaft ausgeschlossen. Der in Zugewinn lebende Ehepartner erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Erben der 1. Ordnung. Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der in Zugewinn lebende Ehepartner 3/4. Das restliche 1/4 geht an die Erben 2. Ordnung. Der Ehepartner erhält außerdem regelmäßig alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände sowie Hochzeitsgeschenke.
Der Erbschein
Das zuständige Nachlassgericht stellt einen Erbschein aus, mit dem der Nachlass geregelt wird. Doch vorher müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen: Zuerst sehen Sie die Unterlagen nach einem Testament oder Verwahrschein des Amtsgerichtes durch. Bei vorhandenem Grundbesitz benötigen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, wenn ein Wohnhaus zur Erbmasse gehört, erhalten Sie bei der Abteilung Liegenschaften des Finanzamtes Ilmkreis einen Einheitswertbescheid. Weiter benötigen Sie das Stammbuch, die Sterbeurkunde des Erblassers und ggf. die Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Kinder. Außerdem ist es ratsam, die aktuellen Kontostände sämtlicher Konten des Verstorbenen sowie die Bestattungsrechnung mit vorzulegen.
Das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht finden Sie in Arnstadt, in der
Längwitzer - Str. 26 (ehem. Südkrankenhaus). Öffnungszeiten: werktags von 9.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 03628 - 93 300
Gebühren der Friedhofsträger
Bitte beachten Sie, dass wir vor der Beisetzung unbedingt einen Grabplatzbescheid (außer Arnstadt und Stadtilm) benötigen. Den Schein stellt die zuständige Friedhofsverwaltung aus. Die Friedhofsträger stellen im allgemeinen ihre Gebühren direkt an Sie in Rechnung (z.B. Trauerhallennutzung oder Grabkauf). Somit erhalten Sie neben unserer Rechnung auch noch die des Friedhoftägers. Auch die weltlichen Redner oder Pfarrer rechnen oft direkt mit den Hinterbliebenen ab.
Warnung vor “falschen Rechnungen”
Uns wurde berichtet, dass gelegentlich Angehörigen Rechnungen zugesandt werden, die den Eindruck eines amtlichen Schreibens erwecken. Bei Rechnungen z. Bsp. für Eintragungen in ein Sterberegister handelt es sich um einen nachgewiesenen Betrug!
Rechnungen für Zeitungsanzeigen welche Sie bei uns in Auftrag geben, werden auch nur von uns berechnet!
Sollten Sie solche oder ähnliche Rechnungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
... auf ein letztes Wort
Auch wenn es unmittelbar nach einem Sterbefall nicht sehr pietätvoll erscheint, bedenken Sie bitte, dass verschiedene Lebensversicherungen eine Meldefrist in ihren Policen verankert haben. Wir hoffen das diese Informationen und Hinweise einige Fragen bereits beantwortet haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Sven Tittelbach-Helmrich